Zur Ermittlung eines Ausgleichsbetrags nach § 41 Abs. 4 StBauFG (= § 154 BauGB) und deren Genauigkeit

18. Februar 1988 | Von | Kategorie: Urteile

Zur Ermittlung eines Ausgleichsbetrags nach § 41 Abs. 4 StBauFG (= § 154 BauGB) und deren Genauigkeit
1.    Es gibt mehrere Möglichkeiten/Verfahren zur Ermittlung von Ausgleichsbeträgen.
2.    Ausgleichsbeträge sind immer nur mit einer gewissen Unsicherheit bestimmbar (hier mit  20 % angenommen). Die Unsicherheit reicht aber nicht so weit, dass die Abgabenerhebung verfassungsrechtlich bedenklich ist.
(Leitsätze, nicht amtlich)
VG Münster, Urteil vom 18.02.1988 – 3 K 2268/85

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