Zur Anwendbarkeit des Chemnitzer Modells

26. August 2013 | Von | Kategorie: Urteile

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, 1 A 374/08, Beschluss vom 05.03.2009

Leitsatz:

1. Fehlen ausreichende Daten für eine Vergleichswertberechnung ist grundsätzlich die Anwendung jeder Berechnungsmethode zulässig, mit der der gesetzliche Auftrag, die Bodenwerterhöhung und damit den Ausgleichsbetrag nach dem Unterschied zwischen Anfangs- und Endwert zu ermitteln, erfüllt werden kann.

2. Zur Anwendbarkeit des so genannten „Chemnitzer Modells“.

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