Eine Wertermittlung nach § 154 Abs 2 BauGB orientiert sich an dem wirtschaftlichen Grundstücksbegriff und berücksichtigt möglichst von der Sanierung unbeeinflusste Vergleichsgrundstücke.
Leitsatz:
1. Zu dem im Anwendungsbereich des § 154 Abs. 1 und 6 BauGB maßgeblichen Grundstücksbegriff.
2. Zu den rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen der allgemein anerkannten Grundsätze der Wertermittlung an die Feststellung der sanierungsbedingten Wertsteigerung eines in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet
gelegenen Grundstückes.
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