Zur Verfahrenswahl bei der Ermittlung von Anfangs- und Endwerten

16. November 2004 | Von | Kategorie: Urteile

Der Endwert eines Grundstücks im Sanierungsgebiet gemäß § 154 BauGB ist nicht nach der Vergleichswertmethode zu ermitteln, wenn es an Vergleichsdaten fehlt; alternativ darf jede Methode angewendet werden, die den in der WertV normierten Methoden gleichwertig ist.
(Leitsatz, nicht amtlich)
BVerwG, Beschluss vom 16.11.2004 – 4 B. 71.04 – OVG Sachsen

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