Für die innerhalb des Sanierungsgebiets gelegenen Grundstücke ist der straßenbaubeitragsrechtliche Ausbau einer Erschließungsanlage innerhalb eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets immer nach den Zielen und Zwecken der Sanierung erforderlich und daher eine Ordnungsmaßnahme gemäß § 154 Abs. 1 Satz 2 BauGB beitragsfrei.
(Leitsatz, nicht amtlich)
OVG Münster, Beschluss vom 09.04.1998 – 15 A 7071/95 (nicht rechtskräftig)