Stellenwert der Gutachten im Finanzstreitverfahren

29. August 1996 | Von | Kategorie: Urteile

Gutachten der Gutachterausschüsse haben wegen der Fachkenntnisse, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit die Qualität von Sachverständigengutachten mit einer „gewissen faktischen Autorität“.
(Leitsatz, nicht amtlich)
BFH, Urteil vom 29.08.1996 – VIII R 15/93 (Vorinstanz: FG des Saarlandes – EFG 1993, 378)

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