Sicherung der Bauleitplanung / Sanierungsrechtlicher Genehmigungsvorbehalt

24. August 2013 | Von | Kategorie: Urteile

1. Soweit bei der Anwendung des § 34 Abs. 1 BauGB für die Beurteilung, ob ein Grundstück dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil oder dem Außenbereich zugehört, die Verkehrsauffassung eine Rolle spielt, ist diese nicht in einer für das Gericht bindenden Weise dadurch festgelegt, dass Gemeinde und Baugenehmigungsbehörde die Fläche bisher als dem Innenbereich zugehörig angesehen haben und dies auch Ausdruck im Flächennutzungsplan gefunden hat.

2. Eine Sanierungssatzung hat keine dem einfachen Bebauungsplan entsprechende Wirkung für die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben.

3. Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet darf ohne sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB ein positiver Bauvorbescheid nicht erteilt werden.

BVerwG, Urteil vom 15.07.1994 – 4 B 109.94 (VGH Mannheim)

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