Gegen die Erhebung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags kann grundsätzlich nicht mit Erfolg eingewandt werden, das Sanierungsgebiet sei unzweckmäßig abgegrenzt worden.
(Leitsatz, nicht amtlich)
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.01.2005 – 8 S 722/04