Die WertV ist nicht abschließend
Einbeziehung eines Grundstücks in Sanierungsgebiet / Bewertungsmethode / Bewertungsverfahren
1. Kann eine in der Wertermittlungsverordnung vorgesehene Methode nicht angewandt werden, hindert dies nicht, andere geeignete Methoden zu entwickeln und anzuwenden. Die Verordnung ist insoweit nicht abschließend.
2. Ein Grundstück kann in ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet auch dann einbezogen werden, wenn auf ihm selbst keine Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Das ist insbesondere bei der sog. Funktionsschwächesanierung der Fall (vgl. § 136 Abs. 3 Nr. 2 BauGB).
(Leitsätze, amtlich)
BVerwG, Urteil vom 16.01.1996 – 4 B 69/95 – (OVG Bremen); WFA 1/2.96; BauR 4/96, 522 ff.; UPR 1996, 262; DVBl 1996, 691; Saurus 2.0