Die Bescheinigung ist nur für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

19. Mai 1988 | Von | Kategorie: Urteile

Die Bescheinigung nach § 82 g Abs. 1 Satz 3 EStDV 1976 ist nur für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu erteilen, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder einem durch Rechtsverordnung zu bestimmenden städtebaulichen Entwicklungsbereich durchgeführt werden.
OVG Münster, Urteil vom 19.05.1988 – 11 A 2346/86 –

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