Der Ausgleichsbetrag in der Sanierung ist grundsätzlich vom Eigentümer zu entrichten

24. September 1993 | Von | Kategorie: Urteile

Der Ausgleichsbetrag in der Sanierung ist grundsätzlich vom Eigentümer zu entrichten
Den Ausgleichsbetrag zur Finanzierung der Sanierung hat der Grundstückseigentümer und nicht der Erbbauberechtigte zu entrichten.
(Leitsatz, nicht amtlich)
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.09.1993 – 1 M 2991/93

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