Der Ausgleichsbetrag in der Sanierung ist grundsätzlich vom Eigentümer zu entrichten
Den Ausgleichsbetrag zur Finanzierung der Sanierung hat der Grundstückseigentümer und nicht der Erbbauberechtigte zu entrichten.
(Leitsatz, nicht amtlich)
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.09.1993 – 1 M 2991/93