Ausgleichsbetrag für Sanierungsmaßnahmen

24. September 1992 | Von | Kategorie: Urteile

Ausgleichsbetrag für Sanierungsmaßnahmen / BauGB §§ 154, 163
Ist die Sanierung für ein Grundstück gem. § 163 BauGB durch Bescheid für abgeschlossen erklärt worden, so ist das im Bescheid genannte Datum und nicht der Zeitpunkt des Zugangs des Bescheides dafür maßgebend, welcher Eigentümer den Ausgleichsbetrag gem. § 154 BauGB zu entrichten hat.
OVG Hamburg, Urteil vom 24.09.1992 – Bs VI 65.92

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